Besteht aus: Beton - Estrichmörtel - Spachtelmasse.
Zement - Calciumsulfat - Magnesia - Asphalt.
Naturbelassen (wie Estriche als Unterlage für Bodenbeläge).
Geglättet - Geflügelt (Flügelglättung).
Geschliffen - Angeschliffen - Feingeschliffen - ins Korn geschliffen.
Wie tief - terrazzoähnlich.
Gegossen – gespachtelt – gerakelt – gestachtelt.
Grundsätzlich müssen Estriche für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet sein, den üblichen Anforderungen entsprechen und gesetzliche und baurechtlichen Vorschriften genügen.
Bezüglich VOB Werkvertrag gild die DIN 18 353 dort sind auch unter 3.3 Terrazzoböden geregelt. Was Güte und Dicke, Fugen sowie Nutzlasten betrifft wird man in der DIN 18560 fündig.